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Das Bezirks-Sportgericht
Es ist in erster Instanz sachlich zuständig
Ferner ist das BSG in zweiter Instanz sachlich zuständig für die Entscheidungen über die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der KSGs. Im Verbandsgebiet existieren fünf Bezirks-Sportgerichte. Für die Kreise Bielefeld, Detmold, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke und Minden ist das BSG II Ost zuständig. Das BSG besteht aus neun Mitgliedern, die von den o. g. Kreisen gestellt werden. Jeder Kreis hat mindestens ein Mitglied auf dem Kreistag zu wählen. Die in der Reihenfolge nach der Anzahl der kreisangehörigen Vereine mitgliederstärksten Kreise haben jeweils ein weiteres Mitglied zu stellen, bis die Zahl neun erreicht ist. Der Kreis Bielefeld entsendet somit zwei Mitglieder in das Bezirks-Sportgericht II. |
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Vertreter des FLVW-Kreises Bielefeld als Einzelrichter beim BSG |
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Eckhard Lohmann Webers Kamp 15 33824 Werther 0172 1685037 |
eckhard.lohmann(at)flvw.de |
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Postanschrift des Bezirks-Sportgerichts (BSG) II |
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Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
Offizielle eMail-Anfragen von Vereinen bitte ausschließlich an das e.Postfach des BSG II (flvw.bsg2@flvw.evpost.de) senden. Bitte beachten Sie, dass dieses nur innerhalb der geschlossenen Benutzergruppe des DFBnet möglich ist. |