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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Stichtag 30. April / 1. Mai



So vermeiden Vereine Punktabzüge im Saisonendspurt.

24.04.2024

Fortan müssen die Vereine mit ihren mannschaftsverantwortlichen Personen besonders aufpassen, welche Spieler/-innen sie in Meisterschaftsspielen einsetzen.

Ein spezielles Datum für die Amateurfußballer/-innen steht wieder vor der Tür. Ab dem 01.05. greifen in Sachen Spielberechtigung die besonderen Bestimmungen des § 11 Abs. 11 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). Eine Nichtbeachtung kann folgenschwere Auswirkungen haben. Punktabzüge wegen nicht spielberechtigt eingesetzter Spieler/-innen sind möglich, Entscheidungen zum Auf- oder Abstieg am "Grünen Tisch" sind denkbar.

Zu solchen Ärgernissen können in erster Linie "festgespielte" und damit nicht spielberechtigte Spieler/-innen führen. Als festgespielt gelten die Spieler/-innen, die bei Ablauf des 30.04. Spieler/-in der höheren Mannschaft sind. Sie dürfen in den nachfolgenden Meisterschaftsspielen (und evtl. Entscheidungsspielen) der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Beispiel: Spieler/-in A des Vereins B spielt am 21.04. bei der ersten Mannschaft mit. Am 28.04. dürfte A nach Ablauf der fünftägigen Wartefrist grundsätzlich wieder "unten" spielen, wird aber nicht mehr eingesetzt. Der Grund des Nichteinsatzes ist dabei unerheblich. Durch ein ausgefallenes Spiel kann ein spielberechtigter Einsatz für Folgespiele nicht abgeleitet werden. Damit wäre A fortan offiziell Spieler/-in der ersten Mannschaft und dürfte bis Saisonende nicht mehr in einer Mannschaft darunter mitwirken. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Spieler/-innen eines höheren Teams, die mindestens sechs Wochen vor dem 01.05. in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Bei Sperren beginnt diese Frist erst danach.

Die Spielberechtigung, für die nach dem 30.04. folgenden Spiele der unteren Mannschaft bleibt für Spieler/-innen der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn sie in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt werden. Schließlich waren sie mit Ablauf des 30.04. nicht Spieler/-in der höheren (ersten) Mannschaft. Beispiel: Spieler/-in C war letztmals vor dem 01.05. zuletzt (bspw. am 28.04.) für die zweite Mannschaft des Vereins B aufgelaufen. C darf bis Saisonende beliebig zwischen den Teams (erste und zweite  Mannschaft) hin- und herwechseln, muss aber die Schutzfrist von 5 Tagen beachten.

Ein Spieleinsatz "nach oben", mit dem Ziel anschließend wieder in einer unteren Mannschaft spielberechtigt eingesetzt zu werden, geht nur nach einem Einsatz in die nächsthöhere Mannschaft (bspw. von der dritten Mannschaft in die zweite Mannschaft und zurück in die dritte Mannschaft, nicht aber von der dritten Mannschaft in die erste Mannschaft. In diesem Fall ist ein erneuter Einsatz in der dritten Mannschaft ausgeschlossen.

Aber auch Spielverzichte oder Nichtantritte sollten ab dem 01.05. möglichst vermieden werden. Nicht, dass dadurch in der laufenden Saison nicht mehr gepunktet werden kann, führt dieses auch in der Folgesaison zu einem Abzug von drei Punkten für die jeweilige Mannschaft. Bspw. führen so zwei Spielverzichte zu sechs Minuspunkten in der Saison 2024/2025. Nachzulesen ist diese Besonderheit in § 37 Abs. 1 der Spielordnung.