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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Verstärkung gesucht



Begeistert mit dem Fußball verbunden und Interesse am Sportrecht?

Am 31. März findet der ordentliche Kreistag des FLVW-Kreises Bielefeld statt. In diesem Zusammenhang gilt es, für die Legislaturperiode 2025/2029 wieder Sportrichter (m/w/d) für das Kreis-Sportgericht (KSG) zu wählen.

Wir suchen begeisterungsfähige und fußballaffine Personen, die außerhalb des Sportplatzes Recht sprechen möchten, und uns bei dieser verantwortungsvollen Funktion unterstützen und sich für den Bielefelder Amateurfußball ehrenamtlich engagieren möchten.


Benötigte Kompetenzen:

  • Um der verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, sollte ein/e Sportrichter/-in ein grundlegendes Verständnis von Gesetzen und Rechtsprinzipien haben. Idealerweise ist oder war er/sie aktive/r Fußballspieler/-in.

  • Ferner sollten Sportrichter/-innen klar und präzise kommunizieren können, sowohl mündlich als auch schriftlich. Dies umfasst die Fähigkeit, rechtliche Dokumente zu verfassen, Argumente in Verhandlungen zu präsentieren und effektiv zu interagieren.

  • Mit der zunehmenden Digitalisierung wird die technologische Kompetenz immer wichtiger. Die Bearbeitung der Sportstraf- und Sportrechtsfälle erfolgt über die IT-Lösung DFBnet (Modul Sportgerichtsbarkeit).

  • Die Vertraulichkeit sensibler Informationen genießt höchste Priorität.

Verfahrensarten:

  • Das Rechtsorgan entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren.

  • Das schriftliche Verfahren wird durch den/die Einzelrichter/-in geführt. In Fällen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung kann das schriftliche Verfahren in Kammerbesetzung geführt werden.

Die Verbandsgerichtsbarkeit des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) ist geregelt in der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV/RuVO). Für weitere Fragen, auch hinsichtlich einer Kandidatur, wenden Sie sich bitte an den Kreisvorsitzenden Markus Baumann.