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Datum: 24. Februar 2025
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Datum: 6. März 2025
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Datum: 17. März 2025
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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Kreistag 2025



Einladung, Tagesordnung und Stimmrecht zum Bielefelder Kreistag.

Oberstes Beschlussorgan der vom Verband eingerichteten Kreise ist der Kreistag. Diese Plenarsitzung findet statt am Montag, 31. März 2025 um 18:00 Uhr (Einlass ab 17:15 Uhr) im Veranstaltungssaal der Neuen Schmiede, Handwerkerstraße 7 in Bielefeld-Bethel.



Anmerkungen / Informationen

  • Der Vorsitzende des Kreis-Jugend-Ausschusses gehört dem Kreisvorstand an. Seine Wahl erfolgte bereits anlässlich des ordentlichen Kreis-Jugendtages am 4. Februar 2025.

  • Gemäß § 42 Abs. 4 c der Satzung müssen Anträge bis zum 10. März 2025 – schriftlich mit Begründung – bei einem Mitglied des Vorstandes des FLVW-Kreises Bielefeld eingegangen sein.

  • Das Erscheinen von Delegierten aller Mitgliedsvereine der drei Fachschaften ist verpflichtend, da ein ordentlicher Kreistag ausschließlich im Vierjahresrhythmus stattfindet. Bei Nichterscheinen der / des Vereins-Delegierten wird, vergleichbar mit der Bestimmung des § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes, ein Ordnungsgeld festgesetzt.

  • Dem FLVW-Statut entsprechend sind Kreistage nichtöffentliche Sitzungen. Alle Versammlungsteilnehmenden erhalten mit der schriftlichen Einladung einen Delegiertenausweis. Für die Prüfung dieser Ausweise – vor Betreten des Versammlungsraumes – wird eine Mandatsprüfungskommission durch den Kreisvorstand eingesetzt. Jede/r anwesende Delegierte hat nur eine Stimme, die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen. Gäste können nach einem Beschluss der Delegierten zur Teilnahme zugelassen werden.

  • Die Zusammensetzung (Stimmrechtsregelung) des Kreistages ergibt sich aus dem Delegiertenschlüssel.

  • Themenseite zum Kreistag.

Wir freuen uns, die Delegierten aller Mitgliedsvereine begrüßen zu dürfen und wünschen eine gute Anreise.