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Die Rechtsinstanzen im FLVW-Kreis Bielefeld
Die FLVW-Gerichtsbarkeit hat die Aufgabe, für Gerechtigkeit, Ordnung und Sauberkeit im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der Organe des Verbandes, der Mitgliedsvereine und der Einzelmitglieder. Die Mitglieder der Rechtsorgane sind unabhängig. Sie sind nur dem geschriebenen und ungeschriebenem Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen. Die Gerichtsbarkeit wird u. a. durch folgende Rechtsorgane ausgeübt:
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das Bezirks-Sportgericht, u. a. als zweite Instanz
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das Kreis-Sportgericht, für den Bereich des Kreisliga-Fußballs
Viele hundert Spiele werden im Laufe einer Saison im FLVW-Kreis Bielefeld ausgetragen. Von kleineren Fouls und Regelverstößen abgesehen, sind diese in der Regel geprägt von Sportlichkeit und Fairness. Aber leider gibt es auch Ausnahmen. Rote Karten, Beleidigungen, "Tätlichkeiten" auf und neben dem Platz müssen entsprechend bestraft werden. Hierfür ist die Kreis-Spruchkammer sowie die Kreis-Jugend-Spruchkammer verantwortlich. Die Mitglieder unserer Sportgerichte sind erfahrene Sportlerinnen und Sportler, die mit dem nötigen Augenmaß, nach einer Verhandlung, die Vergehen beurteilen und nötigenfalls auch Strafen verhängen. Diese gehen über Ermahnungen bis hin zu Geldstrafen und längeren Spielsperren für Spielerinnen und Spieler, aber auch für übermotivierte Aktive an den Außenlinien.
Das Kreis-Sportgericht ist zuständig für Verfahren gegen Vereine oder Mitglieder von Vereinen sowie zur Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus dem Spielverkehr der Mannschaften ergeben, die den Spielklassen unseres Kreises zugeordnet sind. Bei den Verfahren ist zu unterscheiden zwischen Sportstrafverfahren und Sportrechtsverfahren. Erstere ergeben sich aus unsportlichen Verhaltensweisen von Spielern, Funktionären und Zuschauern. Letztere betreffen Sachverhalte wie beispielsweise die Klärung einer Spielberechtigung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des WDFV-Präsidiums aus Dezember 2010 sowie des FLVW-Präsidiums vom 11.01.2011 wurden die Anschriften der elektronischen Postfächer der Sportgerichte (Seniorinnen/Senioren) im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V. gemäß RuVO/WDFV wie folgt verbindlich bekannt gemacht:
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Verbands-Sportgericht (VSG des FLVW): flvw.vsg@flvw.evpost.de
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Bezirks-Sportgericht (BSG II): flvw.bsg2@flvw.evpost.de
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Kreis-Sportgericht (KSG Bielefeld): flvw.ksg5@flvw.evpost.de
Einspruch, Berufung, Rechtsmittelfrist? Die Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (RuVO/WDFV) ist ein komplexes Regelwerk. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der westentlichen Inhalte.
Bankdaten des FLVW-Kreises Bielefeld (u. a. für die Einzahlung von Rechtsmittelgebühren bei Verfahren vor den Sportgerichten des Kreises Bielefeld)
Sparkasse Bielefeld, BIC: SPBIDE3BXXX, IBAN: DE35480501610044101772
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